7“Bestechung“ ist das direkte oder indirekte Anbieten oder Zuwenden eines Vorteils („etwas von Wert”) an eine andere Person, um den Empfänger dazu zu verleiten, seine Position missbräuchlich auszunutzen oder einen unzulässigen Vorteil zu erlangen bzw. zu behalten.„Vorteil“ bzw. “Alles von Wert“ ist weit definiert. Hierunter kann praktisch jede Form von Vorteil fallen, z.B. Bargeld oder Bargeldäquivalente (z.B. Geschenkkarten oder Gutscheine), Geschenke, Provisionen, Essens- und Veranstaltungseinladungen, Reisekosten, die Nutzung von Ferienwohnungen, Gefälligkeiten wie Bildungs- oder Joboptionen für Freunde und Verwandte, Spenden an ausgewiesene Wohltätigkeitsorganisationen, Rabatte, Darlehen, politische Spenden, der günstige Ausgang einer Verwaltungsmaßnahme und die Entscheidung, Geschäftsbeziehungen zu begründen oder fortzuführen.Die Definition des Begriffs “Amtsträger“ bzw. „Government Official“ ist ebenfalls sehr weit. Dies gilt für Regierungsangestellte (einschließlich Mitarbeiter von Aufsichtsbehörden, Ministerien und anderen öffentlichen Einrichtungen wie z. B. öffentlichen Universitäten), Kandidaten oder Mitarbeiter politischer Parteien, Mitarbeiter staatlicher oder staatlich kontrollierter Unternehmen, Mitarbeiter öffentlicher internationaler Organisationen (z. B. der Vereinten Nationen, der Weltbank oder der Welthandelsorganisation), Mitglieder der königlichen Familie, Richter, Gerichtsbedienstete oder sonstige Mitglieder des Justizwesens sowie alle Personen, die in offizieller Funktion im Namen einer Bundes-, Landes- oder Kommunal-Regierungsstelle handeln.Verwendete Begriffe
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