In Ihrer Abteilung wurde gerade eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die früher für einen Wettbewerber von Bridgestone gearbeitet hat.Darf diese Person Informationen über ihren früheren Arbeitgeber weitergeben?Obwohl die neue Mitarbeiterin selbstverständlich die fachliche Kompetenz anwenden kann, die sie während ihrer beruflichen Laufbahn erworben hat, ist es ihr nicht gestattet, Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Wettbewerbsinformationen zu verwenden oder auszutauschen, zu denen sie Zugang hatte, während sie noch für ihren früheren Arbeitgeber beschäftigt war. Außerdem sollte sie sich niemals darum bemühen, Wettbewerbsinformationen über ihren früheren Arbeitgeber, über ihre damaligen Kollegen oder über andere Geschäftskontakte einzuholen.Sie dürfen keine solchen Informationen über frühere Arbeitgeber anfragen oder zulassen, dass die neue Mitarbeiterin dies anbietet. Sprechen Sie mit Ihren Vorgesetzten oder mit der Rechtsabteilung, wenn Sie Fragen haben.BRIDGESTONE INTEGRITY IN THE MARKETPLACE29Aus dem Arbeitsleben
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